2021 - Schulspezifische Hygienemaßnahmen - Pläne

von

Schulspezifischer Hygieneplan des Europagymnasiums "Walther Rathenau" Bitterfeld

gültig ab 25.05.2021

Aktualisierung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetztes der BRD vom 22.04.2021, der zwölften VO über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen CoronavirusSARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021 sowie des „Rahmenplanes-HIA-Schule“ vom 30.04.2021

Während des Schulbetriebs gilt:

Regelbetrieb:

  • Mindestabstand von 1,5 m, Infektionsschutz, Hygienemaßnahmen, Einhaltung und Dokumentation eingerichteter Kohorten
  • Möglichkeit der Aussetzung der Präsenzpflicht durch Sorgeberechtigte; bei Prüfungen, KA und Klausuren Präsenzpflicht

Eingeschränkter Regelbetrieb (Wechselunterricht):

  • Aufteilung der Klassen; rechtzeitige Information darüber an Eltern und Schüler
  • Wechsel von Präsenzunterricht in der Schule mit erhöhten Infektionsschutzmaßnahmen und selbstständigem Lernen zu Hause; täglicher Wechsel der eingerichteten Gruppen
  • strikte Einhaltung des Mindestabstands und der gebildeten Kohorten

Schulschließung mit Distanzunterricht:

  • vom Gesundheitsamt angeordnet; Notbetreuung für Jg. 5 und 6;
  • Unterricht für Abschlussklasse

Besondere Hygienemaßnahmen: AHA + C + L – Regeln:

Abstand:

  • zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,50 m, Hust- und Niesetikette

Hygiene:

  • regelmäßiges Händewaschen mit Seife, Gegenstände nicht mit anderen teilen

medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS):

  • innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann;
  • Keine Pflicht zum Tragen einer MNS: für SuS der Jgg. 5 und 6, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten und im Schulsport
  • Bei Klassenarbeiten/Klausuren/Prüfungen, mit einer Bearbeitungszeit von mehr als 45 Minuten Dauer, kann Mund-Nasen-Bedeckung während der Stoßlüftung abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern zwischen allen im Raum befindlichen Personen gewahrt ist.
  • Durch Erziehungsberechtigte sicherzustellen: ausreichende Anzahl von Masken; auch bei öffentlicher Schülerbeförderung ist eine medizinische Maske zwingend (bei Nichtbeachtung: Ausschluss von Beförderung!).

Lüften:

  • Intensives Lüften vor Beginn und am Ende des Unterrichtstages, in allen Pausen und während des Unterrichts alle 20 Minuten für die Dauer von 5-10 Minuten.

Pausen:

  • Personen sollten sich in den Pausen nicht im Unterrichtsraum aufhalten.
  • Zusätzliche Pausenzeiten (im Freien) werden im Anschluss an die vierte und an die siebente Stunde in der Zeit von 11.20 bis 11.35 bzw. von 14.20 – 14.35 Uhr gewährleistet.
  • Der jeweils anschließende Unterricht beginnt entsprechend später, endet aber zur im Plan vorgesehenen Zeit.

Einnahme von Speisen und Getränken:

  • nach Möglichkeit im Freien, wenn das nicht möglich ist, können Speisen und Getränke auch während des Lüftens im Klassenraum eingenommen werden

Laufwege, Rechtsverkehr, Aufenthaltsbereiche:

  • Einhaltung der gekennzeichneten Laufwege und des Rechtsverkehrs in den Schulgebäuden; Abstandsgebot auch bei den Ein- und Ausgängen

Einhaltung der den Kohorten zugewiesenen Aufenthaltsbereiche und Toiletten in den Pausen sowie vor und nach dem Unterricht:

Jgg. Aufenthaltsbereich Nutzung der Toilettenanlagen
5+6 Hof 2 zwischen Parkplatz und Pergola sowie Bewegungsplatz Außentoiletten Hof 2
7+8 Hof 2 zwischen Haus D und Pergola Innentoiletten Haus E, untere Etage
9+10 Hof 1 Außentoiletten Bereich B
11+12 dürfen im Schulgebäude bleiben,
können außer zu den Essenzeiten den MZR nutzen,
BZR bleibt der Abiturprüfungen vorerst gesperrt
Toiletten im Schulgebäude

Essenversorgung im MZR:

  • den Kohorten werden Zeiten und Bereiche zugewiesen, außerhalb der Mittagspause bleibt der Fachlehrer mit den anderen SuS im Unterrichtsraum. Die Essenzeiten der einzelnen Kohorten werden in Abständen gewechselt und rechtzeitig über die Indiware-App bzw. über die Homepage bekanntgegeben.

Freistunden:

  • Aufenthalt im MZR unter Einhaltung von Maskenpflicht und Mindestabstand nur außerhalb der 5.+6. Stunde sowie der Mittagspause

Umgang mit erkrankten Personen:

  • Corona-Infizierte dürfen Schule nicht betreten;
  • beim Auftreten von Symptomen während des Unterrichts bzw. nach positivem Schnelltest-Ergebnis => Isolation => Abholung durch Eltern => Arzt konsultieren => Schulbesuch erst nach Zustimmung durch Gesundheitsamt wieder möglich
  • Personen mit leichten Erkältungssymptomen dürfen Schulgebäude und -gelände nur durchgängig mit MNS besuchen
  • Personen mit stärkeren Erkältungssymptomen sollen das Schulgebäude nicht betreten => erst 48 Stunden nach Abklingen dieser Symptome oder Ausschluss von COVID-19 ist Schulbesuch wieder möglich

Einschränkung für einzelne U-Fächer:

  • Schulsport im Regelbetrieb möglich, aber kein Kontaktsport und möglichst im Freien
  • Schulsport im eingeschränkten Regelbetrieb: nur Individualsportarten und im Freien, in geschlossenen Räumen nur mit Mindestabstand 3m und Lüftungsregime
  • Musikunterricht: in Räumen kein Gesang und keine Blasinstrumente

Testpflicht:

  • An zwei Tagen in der Woche für SuS (mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) und LuL vor Unterrichtsbeginn Antigen-Selbsttest oder Bescheinigung über negatives Corona-Testergebnis (auch externe Personen)
  • Ohne Testnachweis kein Präsenzunterricht, dann Versorgung mit Lernaufgaben
  • Bei positivem Testergebnis s.o. „Umgang mit erkrankten Personen“
  • Bei Prüfungen, Klassenarbeiten, Klausuren => Präsenzpflicht; Testpflicht ausgesetzt

„Die Schulgemeinschaft als Ganzes ist gefordert, durch Disziplin, Umsicht und gegenseitige Rücksicht-nahme den Rahmenplan-HIA-Schule umzusetzen und so ihren Teil dazu beizutragen, dass das Infektions-geschehen im Land unter Kontrolle bleibt.“

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