2022

Der Schulshop ist geöffnet vom 19.09. bis 31.10.2022.

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Informationen für die Eltern und SchülerInnen des künftigen Jahrgangs 5 finden Sie hier.

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25.04.2022 - Landesfinale im Schwimmen

Erfolg für Europagymnasium Bitterfeld: 2. Platz im Landesfinale

Mannschaft der Mädchen WK III gewinnt Silbermedaille beim Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ Schwimmen in Aschersleben

Nach längerer Pause war unser Gymnasium am 25.04.2022 wieder beim Schwimmwettbewerb am Start. Im Landeswettbewerb für Sachsen-Anhalt messen sich die Schulen traditionell in Einzeldisziplinen, wie 50m Brustschwimmen oder Freistil, und Staffel-Wettläufen.

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Regelungen zum Schulbetrieb am EWR ab 05.04.2022

Auf der Grundlage der Regelungen zum Schulbetrieb ab 04.04.2022 vom Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt ergeben sich die folgenden Änderungen an unserer Schule:

  • Maskenpflicht entfällt, außer im ÖPNV.
  • Mindestabstand ist keine zwingende Pflicht mehr.
  • Alle Einschränkungen in Sport und Musik entfallen

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Schulspezifischer Hygieneplan des Europagymnasiums "Walther Rathenau", gültig ab 24.01.2022

Aktualisierung auf der Grundlage der 2. Änd. der 15. SARS-CoV-2-EindVO Sachsen-Anhalt vom 04.12.2021, des vom Ministerium für Bildung herausgegebenen „Rahmenplanes-HIA-Schule“ vom 07.12.2021, der Informationen des Ministeriums für Bildung zum Schulbetrieb bis zu den Winterferien und der 2. Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Regelung der Absonderung von Kontaktpersonen vom 21.Januar 2022.

Schuljahr 2021-22:

Unterricht im Regelbetrieb unter besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen

Bis zu den Winterferien: soweit möglich Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Regelbetrieb

Besondere Hygienemaßnahmen: AHA + C + L – Regeln:

Abstandsregel: zwischen allen Personen Mindestabstand von 1,50 m, außer während des Unterrichts, Verzicht auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln)

Hygiene: regelmäßiges Händewaschen, Gegenstände nicht mit anderen teilen, Einhalten der Hust- und Niesetikette

Alltag mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS):

  • innerhalb des Schulgebäudes und im Unterricht grundsätzlich; auf dem Schulgelände immer dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann; enganliegendes Tragen des MNS
  • Keine Pflicht zum Tragen einer MNS: im Schulsport, für die Dauer des Verzehrs von Speisen und Getränken sowie im Freien, wenn Mindestabstand eingehalten wird
  • Empfehlung: "Maskenpause" zwischen 4. und 5. Stunde im Freien, pünktlicher Unterrichtsbeginn!
  • Empfehlung: „Maskenpause“ zwischen 4./5. und zwischen 7./8. Stunde im Freien (FL in Eigenregie)
  • Bei KA und Klausuren mit einer Dauer von über 60 Min. Verzicht auf MNS, wenn Mindestabstand eingehalten

Corona-Warn-App (Empfehlung)

Lüften: Intensives Lüften vor Beginn und am Ende des Unterrichtstages, in allen Pausen und während des Unterrichts alle 20 Minuten für die Dauer von 5-10 Minuten; Vermeidung von Zugerscheinungen beim Lüften über 10 Minuten (Erkältungsrisiko)

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